In Deutschland existieren derzeit mehr als 14 Millionen Riester-Verträge, mit denen deutsche Erwerbstätige für den Ruhestand vorsorgen. Parallel werden Jahr für Jahr auch von Arbeitnehmern Rürup-Renten abgeschlossen. Andere Möglichkeiten der Altersvorsorge lassen Erwerbstätige dagegen außer Acht und lassen Potenziale für die Alterssicherung ungenutzt. Ein Instrument zur Altersvorsorge, auf das Experten immer wieder hinweisen, ist die betriebliche Altersvorsorge. Letztere kann entweder durch die Umwandlung von Teilen des Arbeitsentgeltes erfolgen oder aber durch eine direkte Zusage des Arbeitgebers, etwa die Zusage von 10.000 Euro für den Ruhestand. Generell gilt: Die Einlagen in eine betriebliche Altersvorsorge können staatlich gefördert werden.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen unterschiedliche Wege Arbeitnehmer und Arbeitgebern offen, wie die: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und der Pensionsfonds. Bei der Direktversicherung werden die Beiträge direkt in einen Versicherungsvertrag eingezahlt, während im Fall der Pensionskasse die Prämie an Dritte geht, durch welche die Verwaltung der Altersvorsorge erfolgt. Arbeitnehmer: Die bAV für den Ruhestand nutzen Welchen Vorteil hat eine betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer, schließlich mindert der Beitrag den ausgezahlten Arbeitslohn. Dieser Eindruck entsteht zwar, allerdings fließt der Beitrag in die AV und kehrt daher zum Sparer zurück.
Der Vorteil: Durch die Förderung kann ein nicht unerheblicher Beitrag (Messgröße: jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze) steuer- und sozialversicherungsfrei angelegt werden. Tipp: Eine betriebliche Altersvorsorge bleibt auch dann erhalten, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt. Arbeitgeber: Hinweise zur betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeber müssen besondere Punkte bei der bAV beachten. Dazu gehört unter anderm Haftung für die jeweils getroffenen Zusagen. So muss zum Beispiel für eine Direktzusage eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz aufgestellt werden, aus welcher die Forderungen später bedient werden. Arbeitgeber sind daher angehalten, sich sehr genau mit der bAV und den einzelnen Durchführungswegen auseinanderzusetzen.
Tipp: Im Rahmen der Entgeltumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge (bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).