Immer
mehr Menschen
sind von einer privaten oder geschäftlichen Insolvenz
betroffen. Eine Insolvenz
beträgt nach deutschem Recht durchschnittlich 6 Jahre, die mit
erheblichen
Einschränkungen im finanziellen Bereich verbunden sind. Daher
sollte man vor
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überlegen, ob
eine Einigung mit den
Gläubigern ohne Insolvenz möglich ist. Besonders bei
nicht sehr hohen
Schuldsummen ist eine gütliche Einigung oder ein
Schuldenbereinigungsplan
oftmals effizienter, als ein Insolvenzverfahren.
Gibt es keine Chance auf Einigung oder die Schuldsumme ist so hoch,
dass eine
Abzahlung unmöglich erscheint, hilft nur das
Insolvenzverfahren. Hier fallen
weitere Kosten an, da auch der beauftragte Insolvenzverwalter, seine
Aufwendungen erstattet haben möchte. In zahlreichen
Fällen sind das sehr hohe
Summen, welche die eigentliche Summe noch ansteigen lassen.
Wie kann man ein bereits bestehendes
Insolvenzverfahren "kündigen"?
Auch wenn man sich aus einer finanziellen Notlage heraus für
ein
Insolvenzverfahren entschieden hat, gibt es die Möglichkeit,
ein bestehendes
Insolvenzverfahren zu verlassen und sich für eine private
Zahlung an die
Gläubiger zu entscheiden. Natürlich ist hierbei die
Information des
Insolvenzverwalters, sowie eine Mitteilung an die Gläubiger
und deren
Einverständnis, vorausgesetzt. Thomas Lloyd auf
myspace berichtet darüber, dass
es zahlreiche Möglichkeiten gibt, von privaten Anlegern und
Kreditgebern Geld
zu erhalten. Nutzt man die Möglichkeit, kann man den
erhaltenen Kredit auch für
das Auslösen einer Insolvenz anwenden und sich somit viel eher
als im
bestehenden Insolvenzverfahren, von aufgelaufenen Schulden befreien.
Private
Kreditgeber gewähren Kredite in vielen Fällen ohne
Schufa Auskunft, so
dass ein bestehendes Insolvenzverfahren kein Hindernis darstellt.
Allerdings
sei darauf hingewiesen, dass der Kreditgeber, auch wenn es sich um
einen
privaten Anleger handelt, über das bereits eröffnete
Insolvenzverfahren in
Kenntnis gesetzt werden muss. Erhält man einen Kredit und die
Gläubiger sind
einverstanden, kann man durch eine komplette Auszahlung, das bestehende
Insolvenzverfahren beenden und somit einen neuen und schuldenfreien Weg
beschreiten.
Möglichkeiten,
um ein Insolvenzverfahren
bereits im Vorfeld zu umgehen
Vor
falschen Investitionen oder einem geschäftlichen
Rückschlag ist niemand
gefeit. Zahlreiche Unternehmer und Privatpersonen geraten unverschuldet
in die
Schuldenfalle und sehen als einzigen Ausweg eine Insolvenz. Ehe man
sich für diesen
Schritt entscheidet und somit eine über Jahre andauernde
Verpflichtung eingeht,
sollte man sich über Alternativen zur Insolvenz informieren.
Laut Thomas Lloyd
auf myspace, gibt es die Möglichkeit, die Schuldenfalle durch
Kredite privater
Anleger und Kreditgeber zu umgehen und der Existenz auf die Beine zu
helfen.
Erhält man einen Kredit von privat, kann man hiermit die
Geschäftspartner
auszahlen, ehe sie zu Gläubigern in einem Insolvenzverfahren
werden.