Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Förderung besonders attraktiv ist. Das während der Sparphase angesparte Guthaben wird dann im Alter als zusätzliche Altersrente ausgezahlt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung bietet die Rürup-Rente allerdings kein Kapitalwahlrecht, so dass die Auszahlung der Anlagesumme als Einmalbetrag nicht notwendig ist. Vielmehr müssen die Anbieter eine lebenslange Rentenzahlung garantieren, um den Vertragsinhabern eine ausreichende Versorgung im Alter zu gewährleisten.
Der besondere Vorteil der Rürup-Rente ist die staatliche Förderung. Anlagebeträge können dabei bis zu einer Summe von 20.000 Euro pro Person steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden, um so die Steuerlast zu reduzieren. Diese Absetzbarkeit gilt im Übrigen nicht nur für Sparbeiträge zur Rentenversicherung, sondern auch für eventuell vereinbarte Zusatzversicherungen wie die Berufsfähigkeitsversicherung. Voraussetzung ist lediglich, dass die Beiträge zu den Zusatzversicherungen 50% des Gesamtbeitrages nicht überschreiten.
Zu den weiteren Vorteilen der Rürup-Rente, eine Form der privaten Altersvorsorge, gehört, dass Guthaben bei Pfändungen sowie bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht berücksichtigt werden. Erst in der Rentenphase können Teile der Rürup Rente, die die Pfändungsfreigrenze überschreiten, gepfändet werden.
Letztlich bietet die Rürup-Rente den Vorteil der flexiblen Besparung, die vor allem Selbstständigen und Freiberuflern entgegen kommt. Zusätzlich zu einem monatlichen Mindestbeitrag können dabei auch Sonderzahlungen eingebracht werden, die auf die Budget- oder Geschäftsentwicklung abgestimmt sind.
Neben den zahlreichen Vorteilen gibt es bei der Rürup-Rente allerdings auch verschiedene Nachteile. So haben Vertragsinhaber kein Kapitalwahlrecht, weiterhin unterliegen die im Alter ausgezahlten Renten der nachgelagerten Besteuerung. Zudem können diese Verträge weder beliehen noch veräußert oder vererbt werden. Sofern der Vertragsinhaber vor dem Eintritt ins Rentenalter verstirbt, verfallen die angesparten Beiträge. Auch im Todesfall nach Rentenbeginn verfällt das noch vorhandene Guthaben. Dieses Risiko kann allerdings durch Einschluss einer Hinterbliebenenversicherung ausgeschlossen werden.